Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Gastgeber in Überlingen Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrag und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH, nachfolgend „ÜMT“ abgekürzt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1.1. Für alle Vertragsschlüsse gilt: a) Die ÜMT ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entsprechender b) Soweit die ÜMT eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Nebenleistungen derGastgeber vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der ÜMT selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die ÜMT lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen. c) Die ÜMT hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der ÜMT vorliegen. d) Unbeschadet der Verpflichtungen der ÜMT als Anbieter verbundener Reiseleistungen 1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für 1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden
2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nach-richten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die ÜMT zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform dem Gast nicht zugeht. c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles 2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internet-Portal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. c) Der Vertrag kommt durch Zugang und Darstellung der Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) zu Stande. Dem Kunden wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich schriftlich, per EMail oder per Fax eine weitere Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht vom Zugang dieser weiteren Ausfertigung abhängig. d) Die ÜMT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder demAuftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis 3.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen. 3.3. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit
4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf 4.2. Der Gastgeber hat sich Einnahmen aus einer anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 4.3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe: 4.4. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber 4.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 4.6. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber (nicht an die ÜMT) zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen. 5. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber 5.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der ÜMT erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. 5.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 6. Haftungsbeschränkung 6.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht. 6.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 6.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der ÜMT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 7.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die ÜMT nur an deren Sitz verklagen. 7.3. Für Klagen des Gastgebers, bzw. der ÜMT gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. 7.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag Stuttgart | München, 2004 – 2019
| ZeitenNebensaison: 01.11.2020 - 31.03.2021 Hauptsaison: 01.04.2021 - 31.10.2021 Anreise/Check-In: Standard ab 16:00 Uhr, andere Zeiten nach Absprache möglich Abreise/Check-Out: Standard bis 10:00 Uhr, andere Zeiten nach Absprache möglich Verfügbarkeiten prüfen Link
Kosten Im Mietpreis sind alle Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher, WiFi/Internet und die Endreinigung enthalten. Zuzüglich ortsüblicher Kurtaxe. Link |